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Makler Praxis 2016: Ein Aktuelles Lexikon Für Die Tägliche Arbeit
Contributor(s): Von Muellern, Henning (Author)
ISBN: 1521016984     ISBN-13: 9781521016985
Publisher: Independently Published
OUR PRICE:   $18.15  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: September 2018
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Real Estate
Physical Information: 1.26" H x 5.98" W x 9.02" (1.81 lbs) 566 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
"Makler Praxis 2016" ist die zweite grundlegende Neubearbeitung des "Fachw rterbuchs f r Immobilienmakler," WEKA -VERLAG, 1982. Die Notwendigkeit ergab sich durch neue Gesetze, die die rechtliche Situation und die Arbeit des Maklers z.T. radikal ver ndert haben. Es sind dies insbesondere 1. das "Gesetz zur Umsetzung Verbraucherrechterichtlinie und zur nderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" vom 20. September 2013, in Kraft getreten am 13.Juni 2014, und 2. das "Gesetz zur D mpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsm rkten und zur St rkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung"(Mietrechtsnovellierungsgesetz - Miet-NovG) vom 30.April 2015, in Kraft getreten am 1. Juni 2015. Das erste Gesetz, im Folgenden "Verbraucherschutzgesetz" genannt, teilt die Maklerkunden, wie es im Bereich der Warenverk ufe und Dienstleistungen bereits blich ist, in Unternehmer und Verbraucher ein. Gegen ber dem "Verbraucher" - Kunden muss derMakler auf manche bequeme, aber auch sinnvolle M glichkeit verzichten. Den Verbraucherschutz stellt das Gesetz, z.B. bei der Regelung der Allgemeinen Gesch ftsbedingungen, siehe dort, ber die W nsche des Verbrauchers. So ist nun bei der Gesch fstanbahnung mit dem Verbaucher der stillschweigende Abschluss eines Maklervertrages nicht mehr m glich. Bedient sich der Makler der aus der Praxis nicht mehr wegzudenkenden Fernkommunikationsmittel (Telefon, Fax, E-Mail, SMS usw.) entsteht die Pflicht zu umfangreicher, zwingend schriftlicher Information. Das Gesetz will sicherstellen, dass der Kunde, bevor er seine Entscheidung trifft, m glichst optimal informiert ist. Auch die neue generelle M glichkeit des Widerrufsrechts f r den Kunden stellt den Makler vor Probleme, wenn er, entsprechend den Gesetzen des Marktes, nach Erteilung des Auftrags, sofort mit der Arbeit beginnen will. Bedient sich der Makler des Internets, hat er die speziellen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers auch auf diesem Gebiet zu beachten. Stichwort: "Button." Mancher Vermittler von Mietwohnungen muss sich seit dem Inkrafttreten des MietNovG fragen, ob er die bisherige T tigkeit unver ndert weiter f hren kann. Das Gesetz nennt ausdr cklich ("Bestellerprinzip")das Ziel der Entlastung des Wohnungssuchenden von der Provisisonszahlung. Nur bei genauester Beachtung der Vorschriften und der verbleibenden M glichkeiten bietet sich die Chance, auch weiterhin mit dem Nachfragekunden einen entgeltlichen Maklervertrag zu schlie en. Henning von Muellern, Rechtsanwalt und Notar a.D., ist seit Beginn seiner beruflichen T tigkeit mit der Arbeit und den Problemen der Makler aufs Engste verbunden.Die Aufnahme der T tigkeit als Rechtsanwalt 19976 fiel fast zeitgleich zusammen mit erstmaligen Anwednung der Makler- und Bautr gerverordnung (MaBV) vom 11.06.1975. Die Makler waren erstmals mit der Pflicht zur Buchf hrung, zu schriftlicher Information und vor allem zur Abgabe der Pflichtpr fung konfrontiert. Der Autor war hier von Anfang an f r einen Berufsverband als Ausbilder und f r einzelne Makler als Pflichtpr fer t tig. In den folgenden Jahrzehnten war der Autor als Ausbilder f r Berufsverb nde in st ndigen Seminarveranstaltungen mit Schwerpunkt auf dem zivilen Maklerrecht, dem Grundst cksrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht t tig.Das zivile Maklerrecht war auch Hauptgegenstand der Beratungs- und Prozesst tigkeit als Anwalt. Von 1985 bis 2003 Herausgeber und Mitautor des Loseblattwerks "Rechtshandbuch f r Immobilienmakler,"WEKA-Verlag.Mitautor "Basiswissen Immoblienwirtschaft" 2008 und 2015, GRUNDEIGENTUM-Verlag, regelm ige Ver ffentlichungen in der Zeitschrift "Das GRUNDEIGENTUM" zm Thema Maklerrecht. Mitarbeit an dem Lexikon "Immobilienfachwissen von A - Z, Grabener Verlag. Auf diesem Gebiet mehrj hrige T tgkeit als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule f r Wirtschaft Berlin Fachbereich Berufsakademie.