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Rechtsvorschriften Und Regeln Für Die Amtsärztliche Und Gesundheitstechnische PRAXIS: Wasser - Abwasser - Zweckbauten 1961 Edition
Contributor(s): Loparo, Kenneth A. (Author)
ISBN: 354002624X     ISBN-13: 9783540026242
Publisher: Springer
OUR PRICE:   $56.99  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: January 1961
Qty:
Additional Information
BISAC Categories:
- Medical
Dewey: 610
Series: Abhandlungen Aus Dem Bundesgesundheitsamt
Physical Information: 0.23" H x 6.69" W x 9.61" (0.42 lbs) 102 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Das Programm der Regensburger Jahrestagung des Bundes der Deutschen Medizinalbeamten im Mai 1951 hatte auf Veranlassung seines damaligen Vor- sitzenden, Herrn Regierungsmedizinaldirektor Dr. P RCKHAUER, einen Vortrag ber "Wohnungswesen und das Gesundheitsamt" enthalten. Er ist damals mit ausgesprochenem Interesse aufgenommen worden, und zwar vorwiegend deshalb, weil in ihm einschl gige, nicht allgemein bekannte Normenvorschriften besprochen wurden, die f r das Gesundheitsamt von praktischer Bedeutung auf diesem Gebiet erschienen. Anschlie end war es noch zu einem ausgedehnten Meinungsaustausch mit zahlreichen Tagungsteilnehmern gekommen. In Erinne- rung daran ist auf das Programm des Amtsarztkurses, der im Januar 1960 vom Bundesgesundheitsamt durchgef hrt wurde, eine Vortragsfolge gesetzt worden, die in erweitertem Umfang auf solche, f r die Wasserversorgung, die Abw sser- beseitigung und den Entwurf und die Erstellung der verschiedensten Zweck- bauten wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und sonstigen Richtlinien von hygienischer und gesundheitstechnischer Bedeutung zugeschnitten war. Schon w hrend dieses Kurses wurde der Wunsch ge u ert, die Vortr ge zum Gegenstand einer Ver ffentlichung zu machen. Allein des Nutzens f r den all- gemeinen amts rztlichen Dienst wegen w re es empfehlenswert gewesen, dem nachzukommen. Heute, nachdem das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 vorliegt, erscheint die Ver ffentlichung noch aus einem anderen Grunde geradezu notwendig. Mit dem 29. Juni 1961 tritt n mlich auch der erste Teil des Bundesbaugesetzes in Kraft, der die wichtige Bauleitplanung umfa t. In 1 des Gesetzes ber Zweck und Arten der Bauleitplanung wird verlangt, da die Bauleitpl ne sich nach dem sozialen und kulturellen Bed rfnis der Bev lkerung, ihrer Sicherheit und Gesund- heit zu richten haben.