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Skript: Grundlagen der Buchführung
Contributor(s): Kiefer, Michael (Author)
ISBN: 3638708357     ISBN-13: 9783638708357
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $47.98  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: November 2007
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Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics | Accounting - General
Physical Information: 0.15" H x 5.83" W x 8.27" (0.20 lbs) 62 pages
 
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Publisher Description:
Skript aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einordnung der Buchf hrung Im 14. Jahrhundert tauchten erstmals Handelsb cher auf, die jedoch lediglich Kreditgesch fte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Gesch fte. Zun chst nur getrennt nach Ein- und Verk ufen, sp ter wurden Leistungen und Gegenleistungen gegen bergestellt und Personenkonten gebildet. Ein weiterer Fortschritt war die Erfindung der doppelten Buchhaltung, die allgemein dem Franziskanerm nch Pacioli (1494) zugeschrieben wird. In dem Bestreben, die Buchf hrung zu vervollkommnen, wurde diese lteste italienische Form der doppelten Buchf hrung weiterentwickelt ber die deutsche, die franz sische bis zu der heute noch in Kleinbetrieben gebr uchliche Methode der amerikanischen Buchf hrung.1 Die Buchf hrung ist die Grundlage f r das gesamte Rechnungswesen. Aufbauend auf diesem Teilgebiet des Rechnungswesens findet man die Kostenrechnung (Kalkulation), die betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung) und die Planung (Vorschaurechnung). Gesetzliche Bestimmungen zur Buchf hrung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EstG), im K rperschaftssteuergesetz (KStG), im Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie den entsprechenden Durchf hrungsverordnungen und Richtlinien. Durch 141 AO wird im Detail definiert wer buchf hrungspflichtig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits nach einem anderen Gesetz als der Abgabenordnung (AO) eine grunds tzliche Steuerpflicht besteht. ( 140 AO). Generell ist es jedem Kaufmann freigestellt, wie er seine B cher f hrt. Nach 238 (1) ff HGB sind jedoch die Grunds tze einer ordnungsgem er Buchf hrung einzuhalten. Diese finden sich im anschlie enden Gesetzesauszug. ...]