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650 Jahre Goldene Bulle Karls IV. von 1356: Die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation
Contributor(s): Nehmer, Michael (Author)
ISBN: 3640317483     ISBN-13: 9783640317486
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: May 2009
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BISAC Categories:
- Law | Legal History
Physical Information: 0.15" H x 5.83" W x 8.27" (0.21 lbs) 64 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universit t Heidelberg (Institut f r geschichtliche Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Goldene Bulle bildete bis 1806 die verfassungsrechtliche Grundlage des Heiligen R mischen Reiches deutscher Nation. In ihr wurden die Modalit ten der K nigswahl sowie die Rechtsstellung der Kurf rsten erstmals und endg ltig geregelt. Damit stellt die Goldene Bulle den Abschluss einer Entwicklung dar, die sich bis in das fr he 13. Jahrhundert nachweisen l sst. Die schriftliche Fixierung des damals anerkannten Kurf rstenkollegiums legt den Schluss nahe, der Dynamik des Entstehungsprozesses des Kollegiums w re sonach ein Ende gesetzt. Dass dem nicht so war, zeigt die weitere Entwicklung. Zwar hatte die Regelung der Goldenen Bulle bis zum Ende des Reiches Bestand, doch kam es zu Ver nderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Kollegiums. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit den Erweiterungen des Kollegs, wie sie sich mit der Schaffung einer achten (wittelsbachischen) Kur als Folge des Drei igj hrigen Krieges sowie mit der Aufnahme des Braunschweigers Ernst August in das Kurkolleg (1692) vollzogen. Neben den quantitativen Ver nderungen sollen jedoch auch personelle Ver nderungen innerhalb der einzelnen Kurw rden, wie sie sich durch Dynastiewechsel ergaben, aufgezeigt werden. Die b hmische Kur soll im Hinblick auf ihren "Sonderweg" etwas ausf hrlicher behandelt werden. Dabei soll die Geschichte der b hmischen Readmission (1708), also der Zulassung des b hmischen Kurf rsten zu allen Verhandlungen, bei der Behandlung der braunschweigischen Bem hungen um eine (neunte) Kur n here Erl uterung finden, da die beiden Probleme untrennbar miteinander verbunden sind .