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Überblick und Strukturvergleich zwischen allgemeinem und bereichsspezifischem Datenschutzrecht
Contributor(s): Benecke, Alexander (Author)
ISBN: 3640722000     ISBN-13: 9783640722006
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $42.28  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: October 2010
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.11" H x 5.83" W x 8.27" (0.15 lbs) 44 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15,0, Universit t Osnabr ck, Veranstaltung: Seminar zum Medien- und Kommunikationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Experience should teach us to be most on our guard to protect liberty when the Government's purposes are beneficent. Men born to freedom are naturally alert to repel invasion of their liberty by evil-minded rulers. The greatest dangers to liberty lurk in insidious encroachments by men of zeal, wellmeaning but without understanding." Mit diesem Ausspruch bewies der amerikanische Bundesrichter Justice Brandeis bereits 1928 das Gesp r und die Vernunft zu erkennen, dass sich ein wohlt tiger und beh tender Staat durch sein Bestreben, sich Bedrohungen des Gemeinwohls durch umfassende Regelungssysteme zu erwehren, immer auch der Gefahr ausufernder Kritik aussetzt. Bereits seit der Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zuzulassen, haben ebensolche Kritik und Zweifel am Datenschutz einen N hrboden gefunden. Zwar geh rt der Datenschutz zu den seltenen Problemfeldern in unserer technisierten Gesellschaft, die von Politik und Jurisprudenz bereits angegangen wurden, bevor ein entsprechender Regelungsbedarf in der ffentlichkeit gefordert wurde - schlie lich waren Gefahren durch Computer und immer gr ere Speicherungsm glichkeiten im Jahr 1979, den Jahr, in dem das erste Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten ist, l ngst nicht in der heutigen Form bekannt. Dennoch flaute die Kritik an einem einerseits zu intensiven, aber andererseits nicht umfassenden Datenschutzkonzept des Gesetzgebers auch nach mehreren Novellierungen des BDSG nicht ab. Infolge dieser Diskussionen trat schlie lich im Rahmen der Liberalisierung der Telekommunikationsm rkte 1996 das Telekommunikationsgesetz in Kraft, welches in 89 TKG bereits eine eigene Norm zur Bek mpfung datenschutzrechtlicher Probl