Limit this search to....

Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes: Inhalt, Wirkung und Rechtsschutzmöglichkeit
Contributor(s): Sedlak, Manuel (Author)
ISBN: 365633305X     ISBN-13: 9783656333050
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $36.01  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: December 2012
Qty:
Additional Information
BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.04" H x 7" W x 10" (0.12 lbs) 20 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,0, Evangelische Hochschule N rnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule N rnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: ffentlichen Beh rden in Deutschland stehen verschiedene M glichkeiten zur Verf gung, ihre hoheitsrechtlichen Belange zu regeln. Eine davon ist der Verwaltungsakt, welcher in Deutschland durch den 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes klar definiert ist. Demnach ist "jede Verf gung, Entscheidung oder andere hoheitliche Ma nahme, die eine Beh rde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des ffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach au en gerichtet ist" (vgl. 35 Satz 1 VwVfG) ein Verwaltungsakt. Eine Beh rde ist nach Gesetz jede organisatorisch selbst ndige Stelle, die Aufgaben der ffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Der Verwaltungsakt ist die h ufigste Handlungsform der ffentlichen Verwaltung und ist nach 37 II Satz 1 VwVfG prinzipiell nicht formgebunden, dass hei t er muss nicht immer schriftlich sein. Beispielsweise ist auch die durch Gestik erteilte Erlaubnis eines Polizisten, mit dem Auto eine Kreuzung zu berqueren, an der die Ampel ausgefallen ist, ein durch 35 VwVfG definierter Verwaltungsakt. Aber auch der m ndlich erteilte Platzverweis eines Polizisten gegen ber einem B rger ist ein rechtswirksamer Verwaltungsakt. Er ist somit auch mit der Willenserkl rung im Zivilrecht zu vergleichen. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von schriftlichen Verwaltungsakten, mit denen dem B rger Rechte einger umt, entzogen oder streitige Rechtslagen verbindlich festgestellt werden. Beispiele hierf r sind der Baf g-Bescheid, in dem die H he der Ausbildungsf rderung genau festgelegt wird oder die Ablehnung einer Gewerbeerlaubnis.