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Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz - Ein Überblick mit Bedeutung für die Praxis
Contributor(s): Sedlak, Manuel (Author)
ISBN: 3656334315     ISBN-13: 9783656334316
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $36.01  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: December 2012
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.04" H x 7" W x 10" (0.12 lbs) 20 pages
 
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Evangelische Hochschule N rnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule N rnberg, Veranstaltung: Rehabilitations- und Versorgungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland leben laut einer Statistik aus dem Jahr 2008 insgesamt 6,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, dies entspricht einem Anteil von 8,4 % an der Gesamtbev lkerung (vgl. DeStatis, 2008). In Bayern lag die sogenannte Schwerbehindertenquote bereits f nf Jahre davor bei 8,1 %, dies entsprach exakt 1.009.348 Menschen (vgl. DeStatis, 2003 Seite 1210). Allerdings ist die Zahl der Behinderten deutschlandweit in den vergangenen sieben Jahren gestiegen, wodurch man davon ausgehen kann, dass sich auch die Gesamtzahl der Menschen mit einer schweren Behinderung in Bayern erh ht hat. Die Bev lkerungsgruppe der lteren Menschen ber 55 Jahre leiden am h ufigsten an einer schweren Behinderung, in etwa 74 % aller schwerbehinderten Menschen sind lter als 55 Jahre, wodurch man vermuten kann, dass einige F lle von Schwerbehinderung auf alterstypische Beschwerden zur ckzuf hren sind. Der Hauptgrund f r eine Schwerbehinderung liegt meist an einer k rperlichen Beeintr chtigung, etwa eine Einschr nkungen bei der Bewegung von Armen und Beinen oder Blindheit. Nur etwa 25 % der Schwerbehinderten Menschen in Deutschland haben nach den Richtlinien des Versorgungsamtes den h chsten Grad der Behinderung von 100, etwa 30 % haben einen Grad der Behinderung von 50 (vgl. DeStatis, 2008). Das ist der Wert, denn ein Mensch mindestens ben tigt, um in Deutschland als Schwerbehindert zu gelten Menschen mit einer solchen, schweren Behinderung haben in Deutschland besondere Privilegien "um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu f rdern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken" (vgl. 1 Satz 1 SGB IX). Ihnen ste