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Festlegung maximaler Einsatzdauer von ZeitarbeiterInnen als Schutz gegen deren Missbrauch
Contributor(s): Gerner, Eugenia (Author)
ISBN: 3656893799     ISBN-13: 9783656893790
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $45.13  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: February 2015
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Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics | Human Resources & Personnel Management
Physical Information: 0.12" H x 5.83" W x 8.27" (0.18 lbs) 52 pages
 
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Publisher Description:
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Fachhochschule Nordhausen, Veranstaltung: ffentliche Betriebswirtschaft/public Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein langj hrig besch ftigter Leiharbeiter bei demselben Entleiher verklagte sein Aufnahmebetrieb auf eine bernahme in das normale Arbeitsverh ltnis und auf den Ausgleich der Lohndifferenz wegen der nicht mehr vor bergehenden nach 1 Absatz 1 Satz 2 A G, sondern dauerhaften, Besch ftigung. (Vgl. BAG 2013) Seiner Klage gab das Landesarbeitsgericht Baden-W rttemberg statt. (LAG) (Vgl. LAG 2012) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Vgl. BAG 2013) lehnte die Klage des Besch ftigten jedoch aufgrund fehlender planwidriger Regelungsl cke ab, denn bei vorhandener berlassungserlaubnis gem 1 Absatz 1 Satz 2 A G kein Arbeitsverh ltnis zwischen Entleiher und den berlassenen Arbeitnehmer/innen auch bei nicht nur vor bergehender Arbeitnehmer berlassung begr ndet wird. (Vgl. BAG 2013, Rn 9 ff.) Die angemessenen und abschreckenden Sanktionen einer nicht mehr vor bergehenden berlassung kann der deutsche Gesetzgeber, laut der Richtlinie 2008/104/EG, festlegen. (Vgl. BAG 2014, 23) Im Juni 2013 betrug die Zahl der Arbeitnehmer/innen auf Basis der Arbeitnehmer berlassung 852 Tausend. (Vgl. Bundesagentur f r Arbeit 2014, 8) Die Arbeitnehmer/innen verrichten nicht nur die gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft der Einsatzbetriebe, sondern bringen auch h ufig hohe Flexibilit t und Erfahrung mit. (Vgl. Gutmann/Kilian 2011, 127 f.) Dabei haben sie oft, trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Sinne von 10 Absatz 4 A G, nicht zufrieden stellende Arbeitsplatzbedingungen und geringere Bezahlung. (Vgl. Siemund 2013, 246) Die berlassenen Arbeitnehmer/innen erhoffen einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die bernahme in die Einsatzfirma. (Vgl. Galais at al. 2014, 1997) F r nur rund 14 Prozent der Besch ftigten geht dieser Wunsch in Erf llung. (IW Consult GmbH 2011, 32 ff.) Offens