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Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override in Anlehnung an den BFH Beschluss vom 10. Januar 2012
Contributor(s): Schilling, Achim (Author)
ISBN: 3668502420     ISBN-13: 9783668502420
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $36.01  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: August 2017
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Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics | Public Finance
Physical Information: 0.07" H x 5.83" W x 8.27" (0.11 lbs) 28 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,9, Albert-Ludwigs-Universit t Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bestrebungen des Gesetzgebers, die laut einem DBA von der deutschen Steuer freigestellte Eink nfte doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen um eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, sind vielf ltig. Dass dabei bilaterale Vertr ge durch unilaterale Gesetze sozusagen unterwandert werden, wirft kein gutes Licht auf den deutschen Staat als Vertragspartner. Die Bef rchtung, dass sich Deutschland durch ein solches Vorgehen in der internationalen Staatengemeinschaft unbeliebt macht oder sich sogar isoliert ist allerdings unbegr ndet. Viele Staaten, beginnend mit der USA in den 80er Jahren, versuchen durch eigene Gesetzgebung drohende, durch Abkommensvorteile ausgel ste, Steuerausf lle zu verhindern. Dabei stellt sich aber auch die Frage, inwieweit dieses berschreiten eines v lkerrechtlichen Vertrages dem deutschen Grundgesetz entspricht. Einhergehend damit muss also beleuchtet werden, wie sich das Verh ltnis zwischen V lker- und Staatenrecht darstellt. Die Diskussion dar ber wurde in letzter Zeit wieder intensiviert. Als ein erster Verfechter der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override nahm dabei Klaus Vogel eine f hrende Rolle ein. Durch den sog. G rg l - Beschluss des BVerfG v. 14.10.2004 sah er sich in seiner Auffassung gest rkt. Zudem macht er auch geltend, dass eine Mehrheit der kontinentaleurop ischen Staaten bereits in ihrer Verfassung den Vorrang von v lkerrechtlichen Vertr gen zu innerstaatlichem Recht festgeschrieben haben. Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter des 1. Senats beim BFH, hat sich ebenfalls dieser Meinung angeschlossen. Auch er bezieht sich dabei auf den oben genannten Beschluss des BVerfG. Mittlerweile hat der BFH seine Rechtsprechung ge ndert und in einem Normenkontrollverfahren dem BVerfG die Vorschrift 50d Abs.8 EStG zur Pr fung vorgelegt. Diese Arbeit setz