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"Welche Weiterungen hat § 15a InsO gegenüber dem früheren Rechtszustand gebracht?": Eine Betrachtung aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
Contributor(s): Dornieden, Lennart (Author)
ISBN: 364055518X     ISBN-13: 9783640555185
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $42.28  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: March 2010
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Criminal Law - General
Physical Information: 0.2" H x 5.83" W x 8.27" (0.27 lbs) 84 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14,00, Universit t Osnabr ck, Sprache: Deutsch, Abstract: Der durch das MoMiG neue normierte 15a InsO fasst erstmals die Insolvenzantragspflichten und den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung in einer Norm zusammen. W hrend nach der alten Rechtslage die Antragspflichten und die Strafbewehrung noch in den Spezialgesetzen zu den einzelnen Gesellschaftsformen (AktG, GenG, GmbHG, HGB) zu finden waren, fasst der 15a InsO diese Pflichten mittels einer rechtsformneutralen Formulierung in einer Norm zusammen. Dies diente haupts chlich dem Zweck, dass die sog. "Scheinauslandsgesellschaften" (EU-Gesellschaften die durch die vom EuGH durchgesetzte Gr ndungstheorie trotz Gr ndung in einem anderen europ ischen Land (z.B. die englische Limited) unter Anwendung des Gesellschaftsrechtes ihres Gr ndungsstaates ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt nach Deutschland verlagern und dort t tig werden k nnen) von den Antragspflichten und der Strafbewehrung erfasst werden k nnen. Die Arbeit beleuchtet, ob diese Ziel mit der neuen Regelung tats chlich erreicht werden kann und ob der neue 15a InsO vereinbar ist mit dem europ ischen Recht. Im zweiten Abschnitt der Seminararbeit wird untersucht, ob der neue Absatz III, der die (strafrechtliche) Verantwortlichkeit im Falle der Unternehmenskrise beim Vorliegen einer F hrungslosigkeit auch auf Aufsichtsratsmitglieder einer AG oder e.G. bzw. auf die Gesellschafter einer GmbH, wirklich dazu geeignet ist, die F lle der "Firmenbestattungen" und hnlicher strafrechtlicher Ph nomene einzuschr nken. Der dritte Abschnitt besch ftigt sich mit der Frage, ob die in 15a IV Var.2 InsO gew hlte Formulierung des "nicht richtig" gestellten Antrages ein neues Tatbestandsmerkmal darstellt oder ob die alte Rechtslage nur konkreter dargestellt wird.