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"Grobes Verschulden" im Sinne von § 173 AO: Eine Auseinandersetzung mit den durch die Finanzgerichtsbarkeit entschiedenen Fällen
Contributor(s): Kranewitz, Georg (Author)
ISBN: 3656202656     ISBN-13: 9783656202653
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $36.01  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: June 2012
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Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics | Accounting - General
Physical Information: 0.13" H x 5.83" W x 8.27" (0.19 lbs) 56 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule f r Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Steuerverfahrenslehre, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgabenordnung AO 1977 der Bundesrepublik Deutschland ist ein grundlegendes Gesetz f r das deutsche Steuerrecht. Im Vordergrund stehen hierbei nicht wie bei den Einzelsteuergesetzen (z.B. EStG, KStG) materielle Vorschriften zur konkreten Bestimmung und Berechnung der Steuer, sondern vielmehr Vorschriften zur Erhebung und Festsetzung einer Steuer, zur Vollstreckung, f r au ergerichtliche Rechtsbehelfs-verfahren, Straf- und Bu geldvorschriften sowie -verfahren. Dieses Gesetz bildet die verfahrenstechnische Grundlage f r die Beziehung zwischen der Finanzbeh rde und dem Steuerpflichtigen, wobei hier die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten vorgeschrieben sind. So ist bspw. der Steuerpflichtige verpflichtet, "...Angaben in den Steuererkl rungen (...) wahrheitsgem nach bestem Wissen und Gewissen gegen ber der Finanzbeh rde] zu machen." ( 150 II AO) Nach der Erkl rung aller steuerlich relevanten Sachverhalte und Tatsachen aus dem betreffenden Besteuerungszeitraum durch den Steuerpflichtigen sowie einer Pr fung und W rdigung (oder zumindest Kenntnisnahme) dieser durch die Finanzbeh rde, wird ein f r beide Seiten bindender Steuerbescheid durch die Finanzbeh rde erlassen. Ist die durch den Steuerbescheid festgesetzte Steuerlast nach Meinung des Steuerpflichtigen auf Grund von Fehlern in den Besteuerungsgrundlagen (bspw. Nichtanerkennung von erkl rten Betriebsausgaben/Werbungskosten) oder durch eine abweichende rechtliche W rdigung eines Sachverhalts durch die Finanzbeh rde zu hoch angesetzt worden, kann er im Wege des Rechtsbehelfsverfahrens Einspruch ( 347 AO) gegen den Bescheid einlegen. Die Frist hierzu betr gt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Bestandskraft ein, mi