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Die Ruckabwicklung Gegenseitiger Vertrage Wegen Nicht- Und Schlechterfullung Nach Bgb: Rucktritts-, Bereicherungs- Und Schadensersatzrecht
Contributor(s): Kaiser, Dagmar (Author)
ISBN: 3161473876     ISBN-13: 9783161473876
Publisher: Mohr Siebeck
OUR PRICE:   $142.50  
Product Type: Hardcover
Language: German
Published: December 2000
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Civil Law
Series: Jus Privatum
Physical Information: 561 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
English summary: How can a creditor react to breach of contract or to a bad performance of contractual duty? Should he rescind the contract, demand compensation for breach of contract or assert a claim for restitution of unjustified enrichment of the debtor? Dagmar Kaiser examines these questions in detail and proposes a two-stage claim for damages. This proposal provides for a combination of compensation and rescission of the contract. German description: Dagmar Kaiser vergleicht die verschiedenen Ruckabwicklungsmechanismen. Inwieweit verpflichten und berechtigen diese die Vertragspartner, einander ausgetauschte Leistungen zuruckzugewahren? Was geschieht, wenn die Ruckgewahr der empfangenen Leistung unmoglich ist? Und besteht eine Pflicht zur Nutzungsherausgabe und zum Ersatz von Verwendungen sowie von Vertrags- und Ruckgewahrkosten?Dagmar Kaiser untersucht diese Fragen eingehend und zeigt, dass die Zuruckdrangung des Rucktrittsrechts durch das Schadens- und das Bereicherungsrecht nicht richtig ist. Denn die schadensrechtlichen Vorschriften sind rudimentar und enthalten keinerlei Massgabe fur die Ruckabwicklung von Vertragen. Ausserdem werden mit Hilfe der Vorteilsausgleichung und der Schadensminderung eher zufallige Ergebnisse gewonnen. Auch das Bereicherungsrecht dient nicht spezifisch der Ruckabwicklung von Vertragen. Fur die Ruckgewahr von Leistungen im gegenseitigen Vertrag enthalt es keine Vorschriften; Sonderregeln sind mit Hilfe der Saldotheorie entwickelt worden und bis heute hochst umstritten. Spezifischer Rechtsbehelf fur die Ruckabwicklung erbrachter Leistungen im gegenseitigen Vertrag ist das Rucktrittsrecht. Das zeigt 280 Abs. 2 S. 2 BGB, den Dagmar Kaiser aus seinem bisherigen Schattendasein herausfuhrt. Dieser Paragraph ermoglicht einen zweistufigen Schadensersatzanspruch. Damit erreicht Dagmar Kaiser fur das geltende Recht das, was die Schuldrechtskommission fur die Reform des Leistungsstorungsrechts vorschlagt: die Kombination von Schadensersatz wegen Nichterfullung und Rucktritt.