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Das Unrecht Des Burgers: Grundlinien Der Allgemeinen Verbrechenslehre
Contributor(s): Pawlik, Michael (Author)
ISBN: 3161521897     ISBN-13: 9783161521898
Publisher: Mohr Siebeck
OUR PRICE:   $171.00  
Product Type: Hardcover
Language: German
Published: December 2012
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Criminal Law - General
Physical Information: 510 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
English summary: The general doctrine of injustice is the core of penology and also links criminal law to practical philosophy. Michael Pawlik gives a comprehensive description of this pivotal subject. In doing so, he combines discourses from philosophy and the history of dogma with an analysis of current developmental trends in criminal law to create a novel concept. German description: Die Allgemeine Verbrechenslehre ist das Herzstuck der Strafrechtsdogmatik. Michael Pawlik verbindet philosophische und dogmengeschichtliche Erorterungen mit der Analyse aktueller strafrechtlicher Entwicklungstendenzen zu einer neuartigen Konzeption verbrecherischen Unrechts. Den Ausgangspunkt von Pawliks Neuentwurf bildet die Straftheorie. Pawlik pladiert dafur, die Weisheit der absoluten Theorien (W. Hassemer) neu zu entdecken. Eine Straftat zu begehen bedeutet fur Pawlik, die Burgerpflicht zu verletzen, an der Aufrechterhaltung der bestehenden Freiheitsordnung mitzuwirken; die Strafe vergilt einen Bruch dieser Verpflichtung. Sodann widmet er sich den Kriterien, die uber den Inhalt der strafbewehrten Mitwirkungspflicht entscheiden. Unter Ruckgriff auf die moral- und staatsphilosophische Unterscheidung zwischen negativen und positiven Pflichten entwickelt er ein allgemeines System der Zustandigkeiten, das uber die Unterlassungsdelikte hinaus auch fur die Begehungsdelikte und die Rechtfertigungsgrunde von Bedeutung ist. Ebenso wichtig wie die Konkretisierung der strafrechtlichen Mitwirkungspflicht ist es, die Bedingungen zu benennen, unter denen sie als verletzt gilt. Die Zustandigkeitslehre bedarf der Erganzung durch eine Zurechnungslehre. Dem herkommlichen Strafrechtsdenken entspricht es, zwischen einer Zurechnung zum Unrecht und einer Zurechnung zur Schuld zu unterscheiden. An die Stelle dieser Zweiteilung setzt Pawlik einen einheitlichen Begriff des Kriminalunrechts. Es gibt danach nur eine verbrechenstheoretisch relevante Pflicht - Unterlasse zustandigkeitswidriges Verhalten - und dementsprechend auch nur eine systematisch beachtliche Zurechnungsprufung: Hat der einzelne Burger dieser Pflicht in zurechenbarer Weise zuwidergehandelt?