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Wohnsitzauflage und soziale Rechte im Lichte des Unionsrechts
Contributor(s): Anonym (Author)
ISBN: 3346020983     ISBN-13: 9783346020987
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: November 2019
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BISAC Categories:
- Law | International
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" (0.12 lbs) 32 pages
 
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,0, Hochschule Fulda, Veranstaltung: Migrationssozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2015 haben in Deutschland circa eine halbe Million Menschen Asyl beantragt. Mit Blick auf eine verst rkte Zuwanderung von Schutzberechtigten wurde 2016 eine besondere Regelung mit dem Ziel einer Steuerung der Wohnsitznahme eingef hrt. Am 06.08.2016 wurde mit einem Integrationsgesetz 12a Aufenthaltsgesetz beschlossen. Damit wurde eine Spezialnorm neben den allgemeinen Regelungen des 12 Aufenthaltsgesetz geschaffen, die auf eine Wohnsitzregelung f r Asylberechtigte und subsidi re Schutzberechtige abzielt. Hintergrund f r diese Spezialnorm war, dass die Zuwanderung dieser Personengruppe das Bed rfnis einer verbesserten Steuerung des Wohnsitzes bedarf um eine integrationshemmende Segregation zu vermeiden . Hinzu kommt, dass f r diesen Zweck die allgemeine Regelung des 12 Aufenthaltsgesetz nicht ausreicht. Die Regelung sollte gem Artikel 8 Absatz 5 Integrationsgesetz am 06.08.2019 wieder au er Kraft treten. Eine Entfristung dieser Regelung war jedoch vor Ablauf dieses Zeitpunkts bereits vorgesehen. Diese Wohnsitzregelung sieht f r diese Personengruppen f r einen Zeitraum von drei Jahren eine gesetzliche Verpflichtung vor, die Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung im Asyl- bzw. Aufnahmeverfahren vorzunehmen und orientiert sich u.a. an den europarechtlichen Vorgaben des Europ ischen Gerichtshofs vom 01. M rz 2016 . Nach diesen Vorgaben ist eine solche Auflage f r international Schutzberechtigte ohne integrationspolitische Begr ndung nicht zul ssig. H ufig wird jedoch diskutiert, ob diese Auflage zur Bestimmung des Wohnsitzes mit dem EU-Recht und dem V lkerrecht vereinbar ist. Offensichtlich sind n mlich Schutzberechtigte in ihrer Freiz gigkeit eingeschr nkt. Auf diese Frage und was genau der 12a Aufenthaltsgesetz regelt, werde ich im weiteren Verlauf eingehen.