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Einige Grundfragen Des Internationalen Unternehmensrechts: 308. Sitsung Am 21. Januar 1987 in Düsseldorf 1987 Edition
Contributor(s): Großfeld, Bernhard (Author)
ISBN: 3531072889     ISBN-13: 9783531072883
Publisher: Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften
OUR PRICE:   $56.99  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: January 1987
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law
Dewey: 340
Series: Rheinisch-Westfalische Akademie Der Wissenschaften
Physical Information: 0.12" H x 6.69" W x 9.61" (0.24 lbs) 56 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Fragen des Internationalen Unternehmensrechts traten vor eine breite Offent- lichkeit durch die Diskussion tiber die multinationalen (besser: transnationalen) 1 Unternehmen. Die "Multis" sind heute zwar nicht mehr das Modethema, das sie einmal waren; aber die von ihnen aufgeworfenen Probleme beschaftigen uns 2 Juristen nach wie vor sehr; sie haben nichts an Aktualitat verloren. 1m Zentrum der Dberlegungen stehen die allen bekannten groBen U nterneh- men, die tiber auslandische Niederlassungen oder Tochtergesellschaften weltweit tatig sind. Diese relativ jungen Akteure der Weltwirtschaft stellen Fragen, denen die herkomrnlichen juristischen Antworten nicht immer gentigen. Ich mochte an wenigen Beispielen zeigen, welche Interessen das Internationale U nternehmens- recht formen und es zu einem dynamischen Rechtsgebiet machen. Dafiir greife ich vier Bereiche heraus: Anerkennung, Gesellschaftsstatut, WeltabschluB und Steuer- vermeidung. 2. Anerkennung 2. 1 Problem Die Zentrale eines transnationalen Unternehmens, die Muttergesellschaft, sitzt wie eine Spinne in einem internationalen Netz. Sie ist im allgemeinen eine Kapital- gesellschaft, wie wir sie bei uns etwa als Aktiengesellschaft kennen. Diese Rechts- form bietet vier Vorztige: Kapital kann relativ leicht aufgenommen werden; die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt auf ihre Einlagen; das Gebilde ist juri- stische Person, d. h. es kann Trager von Rechten und Pflichten sein - fast wie eine nattirliche Person. Dieser homunculus hat der nattirlichen Person sogar noch 1 GROSSFELD, Praxis des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts, Reinbek 1975 2 GROSSFELD, Intemationales Untemehmensrecht, Heidelberg 1986 8 Bernhard GrolHeld etwas voraus: Er kennt keinen natiirlichen Tod, er ist -cum grano salis - "unsterb- lich".