Die Beschlagnahme Elektronisch Gespeicherter Daten Bei Privaten Trägern Von Berufsgeheimnissen 2009 Edition Contributor(s): Korge, Tobias (Author) |
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ISBN: 3540887482 ISBN-13: 9783540887485 Publisher: Springer OUR PRICE: $75.99 Product Type: Paperback Language: German Published: March 2009 Annotation: Durch die digitale Revolution entstehen zwangslAufig neue Herausforderungen und Probleme fA1/4r die KriminalitAtsbekAmpfung. Aus diesem breiten Spektrum behandelt die vorliegende Dissertation die Problematik der Beschlagnahme elektronisch gespeicherter Daten bei privaten TrAgern von Berufsgeheimnissen. Dabei wird untersucht, welche gesetzlichen ErmAchtigungsgrundlagen hierfA1/4r Anwendung finden und ob diese Grundlagen ausreichend sind. Ferner wird geprA1/4ft, ob hinsichtlich der fA1/4r das konkrete Verfahren irrelevanten elektronisch gespeicherten Daten, die im Zuge der DurchfA1/4hrung einer strafprozessualen ZwangsmaAnahme bei einem privaten TrAger von Berufsgeheimnissen mit beschlagnahmt werden, in etwaigen anderen Verfahren ein Beweisverbot besteht. |
Additional Information |
BISAC Categories: - Computers - Law | Criminal Law - General - Law | Computer & Internet |
Dewey: 345.430 |
Series: Schriftenreihe Der Juristischen Fakultät Der Europa-Universi |
Physical Information: 0.5" H x 6.1" W x 9.2" (0.65 lbs) 173 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Durch die digitale Revolution entstehen zwangsl ufig neue Herausforderungen und Probleme f r die Kriminalit tsbek mpfung. Aus diesem breiten Spektrum behandelt die vorliegende Dissertation die Problematik der Beschlagnahme elektronisch gespeicherter Daten bei privaten Tr gern von Berufsgeheimnissen. Dabei wird untersucht, welche gesetzlichen Erm chtigungsgrundlagen hierf r Anwendung finden und ob diese Grundlagen ausreichend sind. Ferner wird gepr ft, ob hinsichtlich der f r das konkrete Verfahren irrelevanten elektronisch gespeicherten Daten, die im Zuge der Durchf hrung einer strafprozessualen Zwangsma nahme bei einem privaten Tr ger von Berufsgeheimnissen mit beschlagnahmt werden, in etwaigen anderen Verfahren ein Beweisverbot besteht. |