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Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds Und Die Klosterkammer Hannover: Untersuchung Zur Rechtsgeschichtlichen Entwicklung
Contributor(s): Frhr Von Campenhausen, Axel (Editor), Franitza, Andreas (Author)
ISBN: 3631362412     ISBN-13: 9783631362419
Publisher: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
OUR PRICE:   $86.31  
Product Type: Hardcover
Language: German
Published: November 2000
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Additional Information
BISAC Categories:
- History | Europe - Germany
- Law | Legal History
- Religion | Christian Church - Canon & Ecclesiastical Law
LCCN: 2001380223
Series: Schriften Zum Staatskirchenrecht,
Physical Information: 182 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) und die eigens zu seiner Verwaltung bestellte Klosterkammer Hannover (KIK) geh ren zu den berkommenen heimatgebundenen Einrichtungen des Landes Niedersachsen.
Der AHK ist eine selbst ndige ffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus G termassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und S kularisation ausschlie lich den urspr nglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch k nigliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals r m.-kath. S kularisationsgut vermehrt wurde. Gegr ndet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-G ttingen, seine Anf nge liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengef hrten G termassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals Klostersekret r genannt) der f rstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als Kurf. Kloster-Cassa und 1718 erstmals als K nigliche Klosterkammer bezeichnet.
In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unver ndert und in seiner Funktion unbeeintr chtigt in den modernen, religi s neutralen Verfassungsstaat hin ber und erbringt seit seiner Gr ndung ununterbrochen gem seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.