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Interessentenklagen und ihre Verträglichkeit mit den Systementscheidungen des deutschen Rechts
Contributor(s): Beck, Lukas (Author)
ISBN: 3638727572     ISBN-13: 9783638727570
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $47.98  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: August 2007
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.15" H x 5.83" W x 8.27" (0.21 lbs) 64 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 14 Punkte (gut), Eberhard-Karls-Universit t T bingen (Rechtswissenschaftliche Fakult t), Veranstaltung: Seminar "Rechtsfragen des Verwaltungsprozessrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Was sind Interessentenklagen? Schon das von einer Interessentenklage angestrebte Ziel zu bestimmen, f llt nicht so leicht wie bei einer Popularklage oder einer Verletztenklage. Nur um Rechtskontrolle des Verwaltungshandelns kann es nat rlich solange nicht gehen, als die Klagelegitimation auf einer Beziehung des Kl gers zum Klagegegenstand beruht. Andererseits muss dieser negative Befund auch f r den reinen Schutz subjektiver Rechte der Gewaltunterworfenen gelten, weil ber die Beeintr chtigung dieser Rechte hinaus jedes "Interesse" zur Klage berechtigt. Da diese beiden Ziele schon von der Verletzten- und Popularklage bedient werden, liegt der Schluss nahe, dass bei der Interessentenklage beide Zielrichtungen kombiniert sind. Nun ist die Einf hrung einer Interessentenklage im deutschen Recht eines der am heftigsten umstrittenen Themen im Bereich des Verwaltungsprozessrechts. Dieser Streit ist kein junger. Er erfreut sich schon seit Jahrzehnten einer regen Auseinendersetzung. Dies mag vor allem daran liegen, dass es hier nicht einfach um die Einf hrung einer weiteren Klageart in das nationale Recht geht. Z ndstoff bietet vor allem die Tatsache, dass hier auch und besonders die Systementscheidung des Verwaltungsprozessrechts f r den Schutz subjektiv- ffentlicher Rechte als gewichtiges Argument gegen eine weite Einf hrung der Interessentenklage dient. Demgegen ber dient die Interessentenklage nicht zu geringem Teil, ja fast haupts chlich, der Kontrolle der objektiven Rechtm igkeit des Verwaltungshandelns. Es geht hier also vor allem um den Widerstreit zweier unterschiedlicher Rechtsschutzsysteme. Die Beleuchtung des Konzepts der Interessentenklage im Allgemeinen und deren Vertr glichkeit mit de