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Diskriminierung psychisch Behinderter durch Exklusion am Beispiel des Sportschießens
Contributor(s): Schröter, Burkhard (Author)
ISBN: 3640662601     ISBN-13: 9783640662609
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $55.58  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: July 2010
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BISAC Categories:
- Education | Philosophy, Theory & Social Aspects
Physical Information: 0.19" H x 5.83" W x 8.27" (0.25 lbs) 80 pages
 
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Publisher Description:
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialp dagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 bis 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist ein Grundbestandteil der Verfassung und gilt als rechtsstaatliches Prinzip in allen Rechtsbereichen. In Artikel 3 hei t es hierzu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religi sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" Es stellt sich die Frage, inwieweit dies in der Praxis umgesetzt wird. Reichen die gesetzlichen Vorgaben aus, um dem Artikel 3 des Grundgesetzes gerecht zu werden? Dar ber besteht Uneinigkeit. Anl sslich der ersten Beratung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europ ischen Union im Bundesrat forderte Bayerns Bundesratsminister Dr. Markus S der die Bundesregierung auf, im Europ ischen Rat ihr Veto gegen die Richtlinie einzulegen. S der: "... Die Richtlinie ist berfl ssig, b rokratisch und lebensfern." Nach den Worten S ders bestehen auf nationaler Ebene bereits ausreichende Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen. Der Vorschlag der Kommission greife massiv in die Vertragsfreiheit ein und schaffe in der Praxis unn tige Rechtsunsicherheit. S der: "Die Kommission schie t mit ihrer Regelungswut weit ber ihr Ziel hinaus. Mit ihrem Entwurf reduziert die Kommission auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt f r diejenigen, die das Gesetz zu sch tzen vorgibt. Der beste Diskriminierungsschutz liegt in einer toleranten, vorurteilsfreien Gesellschaft, nicht aber in einem Maximum an Verboten."