Zwangsvollstreckungsrecht in der Tschechischen Republik Contributor(s): Schelleová, Ilona (Author), Schelle, Karel (Author), Schelle, Karel, Jr. (Author) |
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ISBN: 3640797213 ISBN-13: 9783640797219 Publisher: Grin Verlag OUR PRICE: $112.96 Product Type: Paperback Language: Czech Published: January 2011 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | Civil Procedure |
Physical Information: 0.54" H x 5.83" W x 8.27" (0.69 lbs) 236 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Document from the year 2011 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, language: Czech, abstract: Die Zwangsvollstreckung ist ein Prozess oder eine Prozesst tigkeit des Gerichtes und weiterer beteiligter Subjekte; er dient zur Verwirklichung des oben angef hrten Zieles. Diese T tigkeit geschieht in der Zivilprozessbeziehung und wird durch die Normen des Zivilprozessrechts geregelt. Der auf diese Art und Weise geregelte Prozess wird als Zwangsvollstreckungsverfahren bezeichnet. Aus dem Charakter des Zwangsvollstreckungsverfahren als einer Zwangsrealisierung durch das Gericht der schon festgesetzten Rechte und Pflichten ergibt sich, dass dieses Verfahren zwar einen Bestandteil des Zivilverfahrens bildet, jedoch ist es vom Erkenntnisverfahren abgetrennt (stellt die subjektiven Rechte und Pflichten autoritativ fest). Das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren sind also zwei selbst ndige Bestandteile des einheitlichen Zivilverfahrens. Ihr gegenseitiges Verh ltnis wird durch eine verschiedene Aufgabe gegeben. Die Existenz des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist von der Existenz des vorherigen Erenntnisverfahrens nicht unmittelbar abh ngig. Unter anderem ergibt es sich auch daraus, dass die von anderen Organen als Gerichten erlassenen Entscheidungen auch einen Titel darstellen k nnen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist daher selbst ndig und vom Erkenntnisverfahren relativ unabh ngig, was auch aus den Umst nden ersichtlich ist, dass die Entscheidungst tigkeit ber einige im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens entstandenen Streitfragen dem Erkenntnisverfahren anvertraut wird. Zum Beispiel handelt es sich um einen Anspruch eines Dritten auf den Ausschluss einer Sache aus der Zwangsvollstreckung oder um eine Geltendmachung des Anspruches gegen ber einem Dritten, welche als Lohnzahler im Verfahren auftritt. |