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§14 Abs. 3 LuftSiG - Zum Versuch einer Regelung des Nicht-Regelbaren
Contributor(s): Herrmann, André (Author)
ISBN: 3640834003     ISBN-13: 9783640834006
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: February 2011
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BISAC Categories:
- Political Science
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" (0.12 lbs) 32 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Universit t Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit soll veranschaulichen, wo die Probleme des viel diskutierten Luftsicherheitsgesetzes, insbesondere des 14 Abs. 3, der Abschussbefugnis f r Flugzeuge, liegen. Hierbei kann und soll aus Gr nden des Umfangs kein geschichtlicher Hintergrund zur Entstehung, zur nderung und Erweiterung des Luftsicherheitsgesetzes gegeben werden. Stattdessen setzt diese Arbeit beim Luftsicherheitsgesetz in seiner heutigen Form an und versucht, die gesetzliche L cke, die der vom Bundesverfassungsgericht am 15.02.2006 f r verfassungswidrig erkl rte 14 Abs. 3 LuftSiG hinterlie , zu problematisieren. Dabei wird zuerst darauf eingegangen, unter welchen Umst nden das Gesetz aus jetziger Sicht den Abschuss eines Flugzeuges erlaubt und welche Schwierigkeiten sich bei der Entscheidung f r oder gegen einen Abschuss ergeben. Dazu muss diskutiert werden, inwiefern ein Abschuss berhaupt machbar, inwieweit es also den Streitkr ften m glich ist, rechtzeitig und angemessen auf widerrechtlich in den deutschen Luftraum eingedrungene Flugzeuge zu reagieren. Danach soll gezeigt werden, welche gesetzlichen M glichkeiten sich bieten, einen Flugzeugabschuss zu rechtfertigen. Gleichzeitig muss aber wiederum gefragt werden, ob eine solche Rechtfertigung berhaupt eindeutig genug ist, sodass man ihr nicht widersprechen k nnte. Abschlie end soll das Thema auf internationale Ebene gehoben werden. Es wird sich zeigen, wie andere L nder im Verbund oder einzeln die Problematik geregelt haben. Dabei wird aufdas Chicagoer Abkommen vom 07.12.1944, sowie auf die nationale Gesetzgebung verschiedener Staaten eingegangen.