Grundfreiheiten im Europäischen Gemeinschaftsrecht Contributor(s): Wagner, Sebastian (Author) |
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ISBN: 3640865022 ISBN-13: 9783640865024 Publisher: Grin Verlag OUR PRICE: $45.13 Product Type: Paperback Language: German Published: March 2011 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | International |
Physical Information: 0.13" H x 5.83" W x 8.27" (0.18 lbs) 54 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule Reutlingen (Produktionsmanagement), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1Einführende Betrachtung Das Hauptziel der Europäischen Gemeinschaft ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, in dem Handelshemmnisse abgebaut werden sollen. Die Grundfreiheiten bilden die Stützpfeiler der gemeinschaftsrechtlichen Wirtschaftsverfassung (Art. 2 EGV). Der EG-Vertrag unterscheidet zwischen Warenverkehrsfreiheit (Art. 23-31 EGV), Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39-42 EGV), Niederlassungsfreiheit (Art. 43-48 EGV), Dienstleistungsfreiheit (Art. 49-55 EGV) und Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Art. 56-60 EGV), die jeweils Teilbereiche von Wirtschaftsaktivitäten mit grenzüberschreitendem Bezug schützen. Die Warenverkehrsfreiheit verbietet Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Ma nahmen gleicher Wirkung und sichert somit den freien Warenhandel. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit räumt den Unionsbürgern innerhalb der EG Einreise- und Aufenthaltsrechte im Zusammenhang mit der freien Wahl eines Arbeitsplatzes ein. Die Niederlassungsfreiheit bietet den Selbständigen die Möglichkeit ihren Unternehmensstandort frei, nach optimalen Standortfaktoren, zu wählen. Die Dienstleistungsfreiheit schützt sowohl Dienstleistungserbringer als auch -empfänger bei grenzüberschreitender Inanspruchnahme. Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht die grenzüberschreitende Transaktion von Geld und Anlagewerten. Die Zahlungsverkehrsfreiheit bezieht sich auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten. |