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Handbuch Zum Internetrecht: Electronic Commerce - Informations-, Kommunikations- Und Mediendienste 2. Aufl. 2002. Edition
Contributor(s): Kröger, Detlef (Author), Gimmy, Marc A. (Author)
ISBN: 3642626440     ISBN-13: 9783642626449
Publisher: Springer
OUR PRICE:   $132.99  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: October 2013
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Civil Law
- Business & Economics | Information Management
- Law | Science & Technology
Dewey: 340.2
Physical Information: 1028 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Anwendbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages oder handelt es sich um Rund funk mit der Folge der Anwendung der Rundfunkgesetzes der Lander? Der zweite Abschnitt behandelt den "Rechtsverkehr im Internet'. Zunachst wird in Kapitel 3 der "Vertragsschluss im Internet" nach deutschem Recht erfasst. In Kapitel 15 ("Electronic Commerce im Internet") und 16 ("Rechtsfragen des In ternet-Vertriebs von Versicherungsdienstleistungen" werden die europaischen Re gelungen - insbesondere aus der Sicht des Verbraucherschutzes - hierzu bereits an tizipiert. Ferner gilt es zu berucksichtigen, dass der Geschaftsverkehr uber das In ternet eine zusatzliche Flankierung durch die Moglichkeit der Abwicklung von "Zahlungsverkehr im Internet' erhalt. Die zahlreichen rechtlichen Probleme, die mit der Verwendung von Cybermoney etc. auftauchen, werden in Kapitel 4 aufge griffen. Das Kapitel 5 behandelt sodann mit dem Thema, Rechtssicherheit im digitalen Rechtsverkehr'' einen zentralen Gesichtspunkt des Rechtsverkehrs. Dabei wird neben dem deutschen Signaturgesetz samt Signaturverordnung auch die eu ropaische Rechtsentwicklung berucksichtigt. Der dritte Abschnitt umfasst "die Rechtsstellung der Beteiligten." Zentral hier fiir ist die Frage nach der Verantwortlichkeit die sowohl den Diensteanbieter Kapi tel 6) als auch den Netzbelreiber (Kapitel 7) betrifft. Die strafrechtliche Perspek tive wird gesondert in Kapitel 18 aufgenommen. Eine in der Praxis immer haufi ger auftretende Frage gilt der Einordnung der "Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten" woruber Kapitel 8 Auskunft gibt."