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Criminal Compliance - unternehmensinterne Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Contributor(s): Meyer, Hendrik (Author)
ISBN: 365626239X     ISBN-13: 9783656262398
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: August 2012
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Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" (0.12 lbs) 32 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Hochschule f r Oekonomie und Management gemeinn tzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Veranstaltung: Wirtschaftsstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: A.Criminal Compliance - Was ist das? Compliance bedeutet geltende Gesetze und Regelungen in bereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Handeln zu bringen. Durch unternehmensinterne Ma nahmen soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen und alle damit beteiligten Personen (Stakeholder)rechtm ig handeln und ber gesetzliche Regelungen informiert werden. Die wohl bedeutendste Aufgabe besteht neben der Sicherung, Innovation und berwachung in der Risikominimierung und Haftungsvermeidung. Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen f r die Einf hrung eines Compliance-Management-Systems (CMS)erl utert und Ma nahmen dieses Systems angef hrt, die korruptionspr ventiv eingesetzt werden k nnen bzw. teilweise eingef hrt werden m ssen. I. Rechtliche Vorgaben der Pr vention Eine allgemeine Regelung f r Compliance, die rechtsverpflichtend ist, existiert nicht. Jedoch l sst sich aus 130 OWIG ableiten, dass der Inhaber eines Betriebes eine sog. Garantenstellung inne hat und Aufsichtsma nahmen treffen muss. Der Compliance-Gedanke ist im Gesetz in allgemeinen Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen ( 91 II AktG und 87 I Nr. 1 BetrVG) sowie mittelbar in Haftungsnormen( 93 II, 107 III S.2, 116 AktG, 43 II GmbHG, 130 OWiG, 13 StGB) zu finden. Insbesondere f r Vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person kann ein Versto hohe Geldbu en nach sich ziehen, 30 OWIG. Die Unternehmensleitung ist bestrebt ein System einzuf hren welches ein Versto gegen die zahlreichen Haftungsriskren aus dem Strafrecht 299, 331, 333 StGB zu verhindern. Dar ber hinaus gibt es branchenabh ngig die Verpflichtung der Einf hrung eines CMS wie z.B. in der Finanzdienstleistungsbranche gem. 33 WPHG,