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Zur Inkongruenz von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Auseinandersetzung mit ständiger Rechtsprechung des BGH und Auffassung des Amtsgerichts Reinbek (Ur
Contributor(s): Ebert, Björn (Author)
ISBN: 3656499764     ISBN-13: 9783656499763
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $43.61  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: September 2013
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.12" H x 5.83" W x 8.27" (0.16 lbs) 48 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Eberhard-Karls-Universit t T bingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In st ndiger und mit Urt. v. 09.09.1997 pr zisierter Rechtsprechung (Rspr) geht der BGH davon aus, dass eine "in der Krise" des Schuldners durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung (Deckung) inkongruent sei. Au erhalb der Krise des Schuldners, also au erhalb des Drei-Monats-Zeitraums des 131 I InsO, soll die erzielte Deckung allerdings kongruent sein. Ma geblich bei der Abgrenzung zwischen Kongruenz und Inkongruenz sei dabei nicht nur, dass das Priorit tsprinzip der Einzelzwangsvollstreckung in der Krise des Schuldners durch den par condicio creditorum Grund-satz der Gesamtvollstreckung verdr ngt werde, sondern auch, dass der Gl ubiger die Deckung "mit Hilfe hoheitlicher Zwangsmittel" erlange. Diese st ndige Rspr fasste das AG Reinbek - jedenfalls f r die durch Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung - mit Urt. v. 27.10.2011 als verfassungswidrig auf. Dies stellte es mit dem plakativen Satz: "Das erkennende Gericht vermag sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschlie en. Sie ist contra legem, da sie auf einer unzul ssigen Analogie beruht" fest. Im Einzelnen versto e der BGH gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, indem er die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung berschreite. Dies sei der Fall, da die BGH Rspr den Wortlaut der Definition einer inkongruenten Leistung durch eine unzul ssige Analogie berschreite. Dessen nicht genug, verweigerte das AG Reinbek die Zulassung der Berufung mit der Begr ndung, die Berufung sei nicht dazu da, "eine der Partei ung nstige Rechtsauffassung eines AG durch die f r sie g nstigere Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu ersetzen". Die Entscheidung des AG Reinbek wirft die Frage auf, ob entgegen der BGH Rspr eine durch Zwangsvollstreckung erzielte Deckung i.R.d. Insolvenzanfechtung als kongruent anzusehen ist. Dies l sst sich anhand einer Auslegung der relevante