Mitbestimmung in Der Unternehmung 1973 Edition Contributor(s): Jacob, Na (Author), Jacob, H. (Editor) |
|
![]() |
ISBN: 3663000230 ISBN-13: 9783663000235 Publisher: Gabler Verlag OUR PRICE: $56.99 Product Type: Paperback Language: German Published: January 1973 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Business & Economics | Economics - General - Business & Economics | Management Science |
Dewey: 330 |
Series: Schriften Zur Unternehmensführung |
Physical Information: 0.33" H x 6.69" W x 9.61" (0.56 lbs) 145 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Am 19. Januar 1972 trat das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Es l ste das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 ab, das sich auch nach Ansicht der Bundes- regierung1) zumindest in den ersten Jahren im gro en und ganzen bew hrt hatte, jedoch nach 20j hriger Geltung den inzwischen gewandelten gesellschaftlichen An- schauungen ber das Verh ltnis von Kapital und Arbeit in vielen Punkten nicht mehr entsprach. Trotz vielfacher gesellschaftlicher und technischer Ver nderungen war das Betriebs- verfassungsgesetz von 1952 (BetrVerfG 52) in den fast 20 Jahren seiner Geltungs- dauer nur geringf gig ge ndert und dabei auch in keinem Punkt echt weiter- entwickelt worden. Es bestand daher bei allen im 6. Bundestag vertretenen Par- teien Einigkeit dar ber, es nicht bei einer blo en Novellierung einzelner Punkte zu belassen, sondern eine grunds tzliche Neuordnung der Betriebsverfassung anzu- streben2). Lediglich ber Art und Umfang der Neuordnung der Betriebsverfassung gingen die Ansichten auseinander. Das jetzt g ltige Betriebsverfassungsgesetz von 1972 (BetrVerfG 72) ist eine neue 3 Kodifikation des Betriebsverfassungsrechtes), was schon rein u erlich darin zum Ausdruck kommt, da die Zahl der Paragraphen wesentlich vermehrt worden ist. Es regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Ver- tretungsorgane auf b e t r i e b I i c h Ebene e r und klammert die Neuregelung der Mitbestimmung auf Unternehmensebene bewu t aus. Hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bleiben gem 129 BetrVerfG 72 die 76 bis 77 a), 81, 85 und 87 des BetrVerfG 52 weiterhin g ltig. |