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Der Wandel des polizeilichen Bundesgrenzschutzes in Sachsen
Contributor(s): Drescher, Daniel (Author)
ISBN: 3668040737     ISBN-13: 9783668040731
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $36.01  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: October 2015
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BISAC Categories:
- Political Science | Political Ideologies - General
Physical Information: 0.07" H x 5.83" W x 8.27" (0.11 lbs) 28 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universit t Chemnitz (politische Systeme und Institutionen), Veranstaltung: Konzepte und Akteure der inneren und u eren Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten 25 Jahren erfuhr der Schutz der ostdeutschen Grenze gleich zwei Z suren: Der pl tzliche Wegfall der innerdeutschen Grenze 1990 forderte die Exekutive, eine z gige und ausreichende Sicherung der neuen Ostgrenze zu errichten. 2007 erfolgte dann der Wegfall station rer Binnengrenzkontrollen an der tschechisch-deutschen und polnisch-deutschen Grenze. Dies hatte Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes, sp ter der Bundespolizei, zur Folge. Beide wurden im M rz 1951 gegr ndet und unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Die gesetzliche Grundlage bieten dazu Art. 73 Nr. 3 GG, wonach der Grenzschutz zur ausschlie lichen Gesetzgebung des Bundes geh rt und Art. 87 Satz 2 GG, der besagt, dass Bundesgrenzschutzbeh rden und Zentralstellen f r den Informationsaustausch zwischen den Polizeien errichtet werden k nnen. F r alle anderen polizeilichen Aufgaben sind auf Basis Art. 30 GG im Kern die L nder zust ndig. Zunehmende internationale Verflechtungen durch neue Kommunikations- und Transportm glichkeiten erm glichen es der Schleuserkriminalit t, dem illegalen Waren- und Drogenhandel in global organisierten Banden zu agieren. Dies erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Pr vention zwischen den betroffenen Staaten. Eine Plattform bietet dazu die EU. Im Zusammenhang mit dem Ziel einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu errichten, f rdert die Union nach Art. 67 Abs. 3 AEUV die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichnung von Schengen I 1985 und die Unterzeichnung von Schengen II 1990 erforderten eine