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Einmal Arztgattin, immer Arztgattin. Die Lebensstandardgarantie in § 1578 BGB
Contributor(s): Gramer, Julia (Author)
ISBN: 3668108900     ISBN-13: 9783668108905
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $38.86  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: December 2015
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BISAC Categories:
- Law | Family Law - General
Physical Information: 0.09" H x 5.83" W x 8.27" (0.14 lbs) 38 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 18, Ludwig-Maximilians-Universit t M nchen, Veranstaltung: Grundlagenseminar Scheidungsfolgenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Einmal Arztgattin, immer Arztgattin", "Kein Verzicht auf Pelz und Porsche" - solche und hnliche Floskeln wurden und werden gerne verwendet, um den nachehelichen Ehegattenunterhalt zu charakterisieren. Der Unterhaltsanspruch sei eine umfassende Absicherung im Sinne einer "Lebensstandardgarantie". Grunds tzlich besteht ein Anspruch auf Unterhaltszahlung - sofern der Unterhaltsgl ubiger bed rftig ist - lebenslang. Das Unterhaltsrecht hat sich im Vergleich zur urspr nglichen Fassung des B rgerlichen Gesetzbuches in Hinblick auf Tatbest nde, Umfang und Dauer des Unterhaltsanspruchs jedoch mehrfach ver ndert - was insbesondere im Zusammenhang mit einer Ver nderung der geschlechterspezifischen Rollenbilder zu sehen ist. Ob man heute noch von einer solchen "Lebensstandardgarantie" sprechen kann, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Im Fokus steht mithin die Frage, wie sich die Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhalts nach 1578 BGB in Hinblick auf die Annahme einer Lebensstandardgarantie im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen seit Inkrafttreten des BGB ver ndert hat. Entsprechend soll ein berblick ber die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs, ber den 1578 und ber die historische Ver nderung der Unterhaltsbemessung gegeben werden. Zudem sollen heutige Grundlagen und neuere Rechtsprechung skizziert sowie Problemfelder, die sich bei der Unterhaltsbemessung ergeben, aufgezeigt werden.