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§24 WpPG. Schadenshaftung bei fehlendem Prospekt ohne Verschulden
Contributor(s): Lütchens, Sven (Author)
ISBN: 3668256586     ISBN-13: 9783668256583
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $40.76  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: August 2016
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.1" H x 5.83" W x 8.27" (0.14 lbs) 40 pages
 
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit sind die 24 WpPG, 21 VermAnlG, die die Haftung f r fehlenden Verkaufsprospekt regeln. Dazu sei zu Beginn auf das Urteil des OLG M nchen vom 2. November 2011 eingegangen, welches den folgenden Sachverhalt zu entscheiden hatte: K hat sich beim Fond F1 beteiligt. Der Emittent von F1 und F2 hatte f r F2 einen von der BaFin gebilligten Prospekt herausgegeben. Bez glich einer Prospektbilligung f r F1 wandte der Emittent sich an die BaFin und fragte, ob diese n tig sein, was die BaFin m ndlich negativ beschied. In der Folge wurde ein nicht gebilligter Prospekt f r F1 an die Anleger ausgegeben. K begehrte nun R ckabwicklung der Beteiligung und Ersatz der Kosten aus der Haftung f r fehlenden Prospekt aus 13 a VerkProspG (= 24 WpPG, 21 VermAnlG). Damit hatte das OLG M nchen s mtliche strittige Fragen, die es im Rahmen der Haftung f r fehlende Prospekte gibt, zu entscheiden. Es musste entscheiden, ob die Haftung eine Gef hrdungshaftung, oder eine Verschuldenshaftung ist, denn wenn es sich um eine Verschuldenshaftung handeln w rde, w re der Anspruch der K ausgeschlossen. Dem Emittenten ist ein Verschulden nicht vorzuwerfen, er hat sich bei der BaFin erkundigt, ob eine Prospektpflicht besteht. Weiterhin galt es zu entscheiden, ob ein Prospekt vorgelegen hat und woran dieser Begriff ankn pft, denn einen Verkaufsprospekt gab es ja. W rde so ein Dokument ausreichen, also auch ohne Billigung durch die BaFin ein Prospekt im Sinne des Gesetzes vorliegen, w re die Haftung ebenso ausgeschlossen. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Es ist zu hoffen, dass der BGH die Revision zul sst. Was das OLG M nchen in seiner Urteilsbegr ndung vers umt hat, ist sich mit den strittigen Punkten auseinanderzusetzen, was nun auf den folgenden Seiten geschehen. Dabei sollen, nach einer kurzen Einf hrung, nur die Fragen, ob ein Verschulden n tig ist und wie der Begriff d