Was passiert mit den ausstehenden Genussrechten und Schuldverschreibungen bei Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen?: Eine Untersuchung nach deut Contributor(s): Rath, Alina (Author) |
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ISBN: 3668522332 ISBN-13: 9783668522336 Publisher: Grin Verlag OUR PRICE: $54.06 Product Type: Paperback Language: German Published: September 2017 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | International |
Physical Information: 0.18" H x 5.83" W x 8.27" (0.24 lbs) 76 pages |
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Publisher Description: Diplomarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Gut, Karl-Franzens-Universit t Graz (Institut f r sterreichisches und Internationales), Sprache: Deutsch, Abstract: Was passiert mit Genussrechten und Schuldverschreibungen im Falle der Spaltung oder Verschmelzung von Unternehmen? Dieses Thema wird in dieser Arbeit bearbeitet und diesbez glich das sterreichische und das deutsche Recht verglichen. Zum ersten Mal wurde der Einsatz von Genussscheinen in Frankreich erw hnt. Unter der F hrung des ehemaligen franz sischen Vizekonsuls in gypten, Ferdinand de Lesseps wurde f r den Bau des Suezkanals im Jahr 1854 eine Suezkanalgesellschaft gegr ndet, die an jeden ihrer Gesellschafter einen Genussschein ausgab. Diese Genussscheine wurden sp ter an der Pariser B rse gehandelt und erzielten im Jahr 1912 den beachtlichen Kurswert von 2,3 Millionen franz sischen Francs. Diese Entwicklung war der Ansto f r die Ausgabe von vielen weiteren Genussscheinen, vor allem in Verbindung mit berseeprojekten, wie zum Beispiel dem Bau des Panamakanals. Da die Panamagesellschaft letztendlich jedoch nicht f hig war das Projekt zu beenden und kurz vor dem Untergang stand, nahm die anf ngliche Genussrechtsbegeisterung wieder ein wenig ab. In Deutschland und sterreich tauchten Genussscheine vor allem im Zusammenhang mit konzessionierten Eisenbahngesellschaften auf. In sterreich war die Konzession f r einen privaten Eisenbahnbetrieb gesetzlich auf 90 Jahre beschr nkt und das Eigentum an den Bahnanlagen fiel mit Ablauf dieses Zeitpunktes ohne Entsch digung an den Staat oder an Gemeinden zur ck. Aus diesem Grund war die Gefahr gegeben, dass die Aktion re ihr Kapital vor Ablauf der Konzession nicht mehr zur ck erhalten w rden. Die Gesellschaften bem hten sich deshalb ihren Aktion ren ihre Einlagen schon w hrend der Konzessionslaufzeit zur ck zu zahlen. Zu diesem Zweck erhielten die Aktion re Genussscheine, die den Aktion ren zus tzlich zur R c |