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Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen
Contributor(s): Neumann, Martin (Author)
ISBN: 3668948070     ISBN-13: 9783668948075
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $40.76  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: June 2019
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.1" H x 5.83" W x 8.27" (0.14 lbs) 40 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Universit t Augsburg (Juristische Fakult t), Sprache: Deutsch, Abstract: Die amerikanischen Verh rpraktiken im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus in Gefangenenlagern wie Guantanamo haben ein strafprozessuales Problem in die ffentlichkeit gebracht, das bisher auch in der Wissenschaft nur wenig Beachtung gefunden hat; k nnen im Ausland unter Folter und erniedrigenden Behandlungen erlangte Aussagen der verh rten mutma lichen Terroristen auch in deutschen Prozessen verwertet werden? Diese Frage kann jedoch nur Ausgangspunkt einer Besch ftigung mit diesem Thema sein. Es stellt sich generell die Frage, unter welchen Bedingungen im Ausland gewonnene Aussagen von Beschuldigten oder auch Zeugen im deutschen Strafverfahren verwendet werden k nnen und wie dies zu geschehen hat. Daher geht es in dieser Arbeit um die Frage der Verwertbarkeit ausl ndischer (bemakelter) Aussagen. Doch bevor diese spezielle Problematik n her beleuchtet werden kann, sind zu aller erst die Grundz ge der Beweis(verwertungs)verbote in F llen ohne Auslandsbezug darzustellen, weil deren Verst ndnis die Grundlage f r F lle mit Auslandsbezug bildet. Daher wird im Folgenden erst die rein nationale Rechtslage bez glich der Beweisverbote anhand allgemeiner Grunds tze und der wichtigsten Fallgruppen dargestellt. Sodann wird zu kl ren sein, was unter "ausl ndischen, bemakelten Aussagen" generell zu verstehen ist, bevor auch hier erst allgemeine Grunds tze zur Frage des "Wie" und des "Ob" der Verwertung entwickelt und schlie lich die wichtigsten Problemf lle dargelegt werden. Die "ausl ndischen Aussagen" von Sachverst ndigen als Gutachter sollen dabei mangels Praxisrelevanz au en vor bleiben.