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Das Agg in Der Unternehmenspraxis: Wie Unternehmen Und Personalführung Gesetz Und Verordnungen Rechtssicher Und Diskriminierungsfrei Umsetzen 2008 Edition
Contributor(s): Rühl, Monika (Author), Hoffmann, Jochen (Author)
ISBN: 3834900222     ISBN-13: 9783834900227
Publisher: Gabler Verlag
OUR PRICE:   $61.74  
Product Type: Hardcover
Language: German
Published: December 2007
Qty:
Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics | Human Resources & Personnel Management
- Business & Economics | Management - General
- Business & Economics | Strategic Planning
Dewey: 658.3
Physical Information: 0.55" H x 6.69" W x 9.61" (0.94 lbs) 248 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Vorwort Stefan Lauer, Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG, Mitglied des Präsidiums BDA, Mitglied des Vorstandes Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGfP) Kaum ein in den letzten Jahren erlassenes Gesetz hat sich schon während seiner Entstehung mit einer grö eren kritischen Beobachtung durch die Öffentlichkeit konfrontiert gesehen als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 18. August 2006. Getreu den Brüsseler Richtlinienvorgaben trug es zunächst den Titel "Antidiskriminierungsgesetz". Im Laufe der parlamentarischen und au erparlamentarischen Diskussion wurde der vorgegebene Begriff "Diskriminierung" durch "Benachteiligung" bzw. "Belästigung" ersetzt, und aus dem viel schärfer klingenden "Antidiskriminierungsgesetz" wurde das freundlicher anmutende "A- gemeine Gleichbehandlungsgesetz". Schon unserem Grundgesetz wohnt, aber auch vielen anderen Gesetzen, das Gebot der Gleichbehandlung inne, ohne dass man je daran Ansto genommen hätte. Was sollte sich also Bedenkliches hinter diesem Namen verbergen? Das Gesetz ist die Umsetzung sechs europäischer Richtlinien, die gem. Art. 13 EG-Vertrag sämtlich einstimmig, also auch mit Zustimmung durch die Bundesrepublik Deutschland, zustande gekommen sind. Allerdings war der deutsche Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Pflicht recht säumig, denn bereits im Jahr 2003 hätte ein Gesetz vorliegen müssen. Es kann dahinstehen, ob diese Verzögerung dadurch begründet ist, dass der Gesetzgeber sich bewusst war, hier einen tiefen Einschnitt in den Grundsatz der Vertragsfreiheit, eine der wichtigsten Säulen unseres Zivilrechts, vornehmen zu müssen oder ob es einfach die Schwierigkeiten der Ausgestaltung waren, bei der Abfassung des Gesetzes die vielen bereits existierenden V- schriften zu diesem Thema zu integrieren oder auch au er Kraft zu setzen.