Beweisverbote Im Deutschen Und Im Turkischen Strafverfahrensrecht Contributor(s): Karaaslanoglu, Ugur (Author) |
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ISBN: 3832540814 ISBN-13: 9783832540814 Publisher: Logos Verlag Berlin OUR PRICE: $46.53 Product Type: Paperback Language: German Published: December 2015 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | Criminal Law - General |
Series: Das Strafrecht VOR Neuen Herausforderungen |
Physical Information: (0.63 lbs) 261 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Zwischen Deutschland und der Turkei findet ein reger strafverfahrensrechtlicher Beweismitteltransfer statt, der aus der Tatsache resultiert, dass Deutschland nahezu drei Millionen turkischstammige Einwohner mit familiaren und sonstigen sozialen Verbindungen in die Turkei hat und ausserdem eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Turkei pflegt. In beiden Staaten steht im Strafprozess zum Teil die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen an, die eventuell im ersuchten Staat bereits fehlerhaft erhoben wurden. Ist dieser Umstand fur den bei dem anderen um Rechtshilfe ersuchenden Staat unbeachtlich oder ist das jeweilige Strafverfahrensrecht derart internationalisiert worden, dass hieraus eine Sperrwirkung fur die innerstaatliche Verwertung resultiert? Die Antwort hierauf setzt auch beim Praktiker grundsatzliche Kenntnisse hinsichtlich des jeweiligen Beweisverbotsrechts voraus, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die sich im Rechtshilfeverkehr befindenden Staaten den gleichen Schutzstandard fur Beweisverbote haben. Ugur Karaaslanoglu hat es sich zur Aufgabe gemacht, in rechtsvergleichender Perspektive den aktuellen Stand des deutschen und turkischen Beweisverbotsrechts aufzuarbeiten. Dabei beschrankt er sich auf die Grundlagen, wie die Begrundung von Verwertungsverboten oder die Geltendmachung von Beweisverboten im Strafverfahren. Er kommt allgemein zu dem Ergebnis, dass die Gefahr eines "Beweismittelshoppings" bzw. der bewussten Umgehung des jeweiligen eigenen Schutzstandards fur Beweisverbote durch Erhebung im ersuchten Staat nicht besteht, weil die hier verglichenen Beweisverbotsrechtsordnungen materiell einen hohen Schutzstandard fur Beweisverbote aufweisen. |