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Freigiebigkeit Und Haftung 1., Aufl. Edition
Contributor(s): Harke, Jan D. (Author)
ISBN: 389913513X     ISBN-13: 9783899135138
Publisher: Ergon Verlag
OUR PRICE:   $17.10  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: April 2006
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law
Series: Wurzburger Rechtswissenschaftliche Schriften
Physical Information: 92 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Dem heutigen Juristen gilt als selbstverstandlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Haftungsmassstab und Vertragsnutzen und deshalb ein Haftungsprivileg fur den gibt, der unentgeltlich eine Leistung erbringt. Schwankend macht ihn lediglich die Streitfrage, ob Haftungserleichterungen zugunsten eines wohltatigen Vertragspartners auch dann berucksichtigt werden mussen, wenn es nicht um seine Leistungspflicht, sondern um die Haftung fur die Verletzung vertraglicher Schutzpflichten geht. Dass das Haftungsprivileg schon als solches nicht naturgegeben ist, zeigt aber schon ein fluchtiger Blick in das deutsche Gesetz. Darin finden sich eine allgemeine Haftungsbeschrankung auf Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit fur den Schenker ( 519 BGB) und Verleiher ( 600 BGB), die im Fall eines Sach- oder Rechtsmangels sogar noch durch eine weitergehend auf Vorsatz und Vertrauensschadensersatz reduzierte Einstandspflicht ( 523 Abs. 1, 524 Abs. 1, 599 BGB) ersetzt wird. Der Verwahrer, der fur seine Leistung keinen Lohn erhalt, soll dagegen ebenso wie ein Gesellschafter, der ebenfalls unentgeltlich, aber zugleich im eigenen Interesse tatig wird, fur die eigenubliche Sorgfalt einstehen mussen ( 690, 708), also durchaus auch leicht fahrlassig verursachte Schaden ersetzen mussen. Und uberhaupt kein Haftungsprivileg kommt dem Auftragnehmer zu, obwohl der Auftrag ebenso wie die nach seinem Vorbild ausgestaltete Geschaftsfuhrung ohne Auftrag fremdnutzig und der entgeltlichen Geschaftsbesorgung entgegengesetzt ist. Diese Varianz im Haftungsmassstab zeigt an, dass wir es mit historisch gewachsenen Phanomenen zu tun haben, deren Berechtigung davon abhangt, ob die fur ihre Ausbildung massgeblichen Strukturen auch heute noch bestehen.