Das "Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 I StPO Contributor(s): Berglinger, Rolf (Author) |
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ISBN: 3668117276 ISBN-13: 9783668117273 Publisher: Grin Verlag OUR PRICE: $34.68 Product Type: Paperback Language: German Published: January 2016 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | Criminal Procedure - Law | Criminal Law - General |
Physical Information: 0.06" H x 5.83" W x 8.27" (0.10 lbs) 24 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Universit t Augsburg, Veranstaltung: Prop deutisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zusammenleben der Menschen innerhalb unserer Gesellschaft wird durch das Gesetz geregelt. Es sch tzt die G ter jedes Einzelnen, wof r unter anderem die Sanktionierung von Verhalten, welches dem gesellschaftlichen Zusammenleben sch dlich ist, notwendig ist. Wer gegen ein Gesetz verst t, begeht eine Straftat. Die Strafverfolgung ist allein Aufgabe der ffentlichen Organe. Es ist allerdings nicht m glich, jeder Straftat nachzugehen. Aus diesem Grund sowie gegenbenfalls pers nlichem Interesse an der Strafverfolgung macht der Gesetzgeber mit dem 127 I StPO eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol. W hrend die StPO in der Regel prozessuale Verfahren und Aufgaben von Amtstr gern regelt, verleiht die Norm jedem Menschen das Recht, einen anderen bei der Begehung einer Straftat zu verfolgen und vor bergehend festzunehmen. Es wird somit der Eingriff in die Rechtsg ter des T ters gerechtfertigt. Dem B rger wird eine ffentliche Aufgabe bertragen, der er nachkommen kann, aber nicht muss. Im Folgenden wird der 127 I StPO nach seinen einzelnen Tatbestandsvorraussetzungen aufgegliedert und analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Frage der Auslegung der Norm im Falle einer irrt mlich angenommenen Straftat eingegangen. Ebenso steht die vom Gesetzgeber geschaffene Motivation zur Beteiligung an der Strafverfolgung im Konflikt mit der Schutzbed rftigkeit des Festgenommenen. Daher wird der Umfang der gestatteten Mittel zur Festnahme - unter Ber cksichtigung der Verh ltnism igkeit und Grundrechte des anderen - genauer betrachtet. |