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Der Begriff Der Dienstleistung Im Europaeischen Binnenmarkt Und Wto-System (Gats)
Contributor(s): Rüßmann, Helmut (Editor), McDonald, Kevin M. (Author)
ISBN: 3631369530     ISBN-13: 9783631369531
Publisher: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
OUR PRICE:   $86.31  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: January 2001
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | International
- Business & Economics | International - Economics
LCCN: 2001385732
Series: Saarbruecker Studien Zum Privat- Und Wirtschaftsrecht
Physical Information: 178 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Der europ ische und der internationale Dienstleistungsverkehr gewinnen zunehmend an Bedeutung. Schon die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft, das multilaterale GATS- bereinkommen im Jahre 1994 zu unterschreiben, deutet auf die Bedeutung der Aufgabe hin, den grenz berschreitenden Handel mit Dienstleistungen durch internationales Recht zu sch tzen. Auf dem europ ischen Binnenmarkt herrscht noch immer kein freier Dienstleistungsverkehr. So wird der Handel mit Dienstleistungen innerhalb der Staaten nicht von Art. 49 ff. EGV erfa t. Au erdem bestehen noch Probleme bei der Abgrenzung zwischen der Dienstleistungsfreiheit und den anderen Grundfreiheiten. Hinzu kommt, da der Umfang des Diskriminierungs- und Beschr nkungsverbots aufgrund der verwirrenden Rechtsprechung des EuGH bisher nicht definitiv gekl rt worden ist. Schlie lich leidet der europ ische Dienstleistungsverkehr nach au en erheblich an dem Gutachten 1/94, das die Gemeinschaft u.a. daran hindert, im Namen aller Mitgliedsstaaten der EG internationale bereinkommen zum Dienstleistungsverkehr zu unterschreiben. Mit dem Zustandekommen des GATS haben die Mitglieder der WTO den ersten Schritt getan. Allerdings m ssen die zahlreichen Ausnahmen zur MFN-Verpflichtung noch drastisch abgebaut bzw. v llig gestrichen werden. Weiterhin ist es entscheidend, die Reichweite des GATS auf die Begleitrechte und Vorbereitungsma nahmen auszudehnen. Vor allem mu aber der Streitbeilegungsmechanismus des GATS verbessert werden. Hier kommen den WTO-Mitgliedern insbesondere die Erfahrungen aus dem Europarecht zugute, wie beispielsweise die Vorabentscheidung in der Streitbeilegung oder die Haftung der WTO-Mitglieder f r die Nichtumsetzung einer Entscheidung des Dispute Settlement Body nach dem Frankovich -Muster.