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Aufbau Und Ablauf Der Kommunikation Im Arbeitsbereich Des Finanzplanungsrates 1975 Edition
Contributor(s): Hosse, Dietrich (Author)
ISBN: 3531024671     ISBN-13: 9783531024677
Publisher: Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften
OUR PRICE:   $56.99  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: January 1975
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Additional Information
BISAC Categories:
- Political Science | Public Policy - Economic Policy
- Business & Economics | Public Finance
- Business & Economics | Economics - General
Dewey: 330
Series: Forschungsberichte Des Landes Nordrhein-Westfalen
Physical Information: 0.8" H x 6.14" W x 9.21" (1.19 lbs) 382 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Seit der VerkUndung des Gesetzes zur F rderung der Stabilit t und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 1) sind Bund und L nder dazu ver- pflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft "eine flinf- j hrige Finanzplanung zugrunde zu legen" 2). Auch die Gemeinden sind in Form von EinfUhrungserlassen des jeweiligen Landesinnenministers rechtlich zwar nur unverbindlich, de facto jedoch wirksam aufge- 3 fordert, eigene mehrj hrige Finanzpl ne aUfzustellen. ) Neben der fiskalischen Zielsetzung, eine geordnete Haushaltswirtschaft zu sichern, erhofft man sich von diesen Planungen einen gUnstigen Einflu auf die konjunkturelle Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum. Eine derartige stabilisierende und wachs- tumsf rdernde Funktion kann die ffentliche Haus- haltswirtschaft nur dann erf llen, wenn die vielen Einzelhaushalte (Bundeshaushalt, Landeshaushalte, Gemeindehaushalte) auf gemeinsame Ziele ausgerichtet sind und sich nicht in ihrer Wirkung gegenseitig beeintr chtigen. Die Kommission fUr die Finanzreform 1) BGBl. I, S. 582; im folgenden wird in abgekUrzter Formulierung vom Stabilit tsgesetz (StabG) gesprochen. 2) 9 I S. 1 und 14'StabG 3) Die EinfUhrungserlasse bzw. der Mustererla sind abgedruckt in: Meichsner, E., Seeger, R., Steenbock, R., Kommunale Finanzplanung, K ln 1970 Handbuch, Stand M rz 1 73). Die vom Unterausschu Gemeindehaushaltsrecht des Arbeitskreises 111 "Kommunale Angelegenheiten" der Innenminister-, konferenz erarbeiteten MusterentwUrfe einer neuen Gemeindeordnung und einer neuen Gemeindehaushalts- ordnung sehen fUr die Gemeinden obligatorisch die Finanzplanung vor. Das reformierte kommunale Haus- haltsrecht ist beispielsweise in Nordrhein-Westfalen zum 1. i. 1974 in Kraft getreten. Gesetz zur nderung der Gemeindeordnung, der Kreisordnung und anderer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 1972.