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Gefahr Für Den Wettbewerb?: Die Fusionskontrolle Der Europäischen Gemeinschaft Für Kohle Und Stahl Und Die Rekonzentration Der Ruhrstahlindustrie
Contributor(s): Witschke, Tobias (Author)
ISBN: 305004232X     ISBN-13: 9783050042329
Publisher: Walter de Gruyter
OUR PRICE:   $127.79  
Product Type: Hardcover - Other Formats
Language: German
Published: January 2009
Qty:
Additional Information
BISAC Categories:
- Business & Economics | Economic History
- History | Modern - 20th Century
LCCN: 2009390558
Series: Jahrbuch Für Wirtschaftsgeschichte. Beihefte
Physical Information: 0.88" H x 6.69" W x 9.61" (1.78 lbs) 383 pages
Themes:
- Chronological Period - 20th Century
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu gro en Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit.