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Leiharbeit in Deutschland Und Grossbritannien: Eine Rechtsvergleichende Analyse Zur Umsetzung Der Richtlinie 2008/104/Eg
Contributor(s): Feldhaus, Heiner M. (Author)
ISBN: 3832534954     ISBN-13: 9783832534950
Publisher: Logos Verlag Berlin
OUR PRICE:   $58.41  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: September 2013
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law
Series: Arbeit Und Sozialer Schutz
Physical Information: 464 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Die Leiharbeit ist spatestens seit ihrer grundlegenden Liberalisierung in Deutschland im Jahre 2003 in den Mittelpunkt des offentlichen Interesses geruckt. Auch in den anderen Landern der Europaischen Union dient die Leiharbeit als wichtiges beschaftigungspolitisches Instrument. Um den Schutz der Leiharbeitnehmer mit dem Flexibilitatsbedarf der Unternehmen in Einklang zu bringen, haben das Europaische Parlament und der Rat der Europaischen Union nach jahrelangen Vorarbeiten am 19.11.2008 die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG erlassen. Bereits die Tatsache, dass sich der europaische Entscheidungsprozess uber Jahre hingezogen hat, lasst darauf schliessen, dass die nationalen Vorschriften zur Leiharbeit innerhalb Europas sehr unterschiedlich sind. Dies hat der Autor zum Anlass genommen, exemplarisch die deutschen und die britischen Regelungen zur Arbeitnehmeruberlassung zu untersuchen und zu vergleichen. Hierbei stehen die Schwierigkeiten, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht ergeben haben, im Mittelpunkt. Anhand der Richtlinienvorgaben, wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Recht auf gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten, stellt der Autor das deutsche und das britische Recht gegenuber und uberpruft beide Rechtsordnungen auf ihre Richtlinienkonformitat. Im Zuge einer detaillierten Auseinandersetzung mit den Richtlinienvorgaben und deren Umsetzung wird die Frage beantwortet, inwieweit die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie zu einer Angleichung der Rechtsordnungen Deutschlands und Grossbritanniens gefuhrt hat und inwieweit die Richtlinie ihrem in Art. 2 formulierten Ziel des Schutzes der Leiharbeitnehmer und der Verbesserung der Qualitat der Leiharbeit gerecht wird.