Unanwendbarkeit des § 357 StPO zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war: Zugleich Besprechu Contributor(s): Heite, Mathis (Author) |
|
ISBN: 364025659X ISBN-13: 9783640256594 Publisher: Grin Verlag OUR PRICE: $38.86 Product Type: Paperback - Other Formats Language: German Published: January 2009 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | Criminal Law - General |
Physical Information: 0.09" H x 5.83" W x 8.27" (0.13 lbs) 36 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Ruhr-Universit t Bochum, Veranstaltung: Seminar zum Strafprozessrecht, 46 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im vorliegenden, zu besprechenden Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes, befasst sich der erste Strafsenat mit der Frage der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung nach 357 zu Gunsten eines fr heren Mitangeklagten, f r den die Revision gem. 55 II JGG unzul ssig war. Fraglich ist dabei, wie sich der durch 55 II JGG begr ndete Ausschluss der Revision auf 357 auswirkt. Mit dieser Frage besch ftigte sich bisher allein das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 05.03.1957. In dieser wird ebenfalls die Auffassung der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung vertreten. Von dieser Entscheidung wollte das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 12.01.2006 abweichen und richtete sich mit der Divergenzvorlage an den BGH, der nun die Entscheidung des OLG Oldenburg best tigte. Begr ndet wird dies mit einer strengen Auslegung des Wortlauts der Vorschrift sowie der Rechtsnatur des 357, die als Ausnahmeregelung gegen eine erweiterte Anwendung in der zu Rede stehen Fallkonstellation spricht, dazu mit dem Sinn und Zweck des 55 II JGG. Au erdem setzt er sich mit den in der Literatur vorgebrachten anders lautenden Meinungen auseinander und kommt zu dem Schluss, dass diese keine Abweichung vom Ergebnis des BGH rechtfertigen. |